Nachrichten WirtschaftUrteil: Online gekaufte Waren dürfen vom Käufer ausprobiert werden by KronenMarch 9, 2020 Share0 Facebook Twitter Google+ Pinterest Amazon reddit LinkedIn Myspace Der VKI klagte mit Erfolg. Konsument entfernte Etikett von Autokindersitz und verursachte leichte Kratzspuren.